Im Geschäftsverkehr mit unserer Firma gelten die nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen.
Soweit unser Vertragspartner privater Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Bestim-
mungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit sie durch nachstehende Bedingun-
gen nicht zulässigerweise ausgeschlossen worden sind.
I. Angebot
Die in unseren Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben zu den dort
abgebildeten und angebotenen Waren und Artikeln sind keine Eigenschaftszu-
sicherungen oder Garantieerklärungen; Abbildungen, technische Daten,
Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie
nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Preisangaben gelten nach Maßgabe der Ziffer II.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie verpflichten uns nicht
zur Annahme und Ausführung von Aufträgen.
II. Preise
1. Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager Ilmenau oder Werk aus-schließlich Mehrwertsteuer und Verpackung.
2. Soweit nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart worden sind, liefern wir zu
den am Tag der Auslieferung geltenden Listenpreisen. Treten nach Abschluss des
Liefervertrages Erhöhungen unserer Kostenfaktoren, z. B. Kosten für Rohstoffe,
Energie, Löhne oder Fracht ein, so sind wir auch bei ausdrücklicher Vereinbarung
bestimmter Preise berechtigt, den Lieferpreis in angemessenem Umfang anzupassen. Erhöht sich dadurch der Lieferpreis um mehr als 10 %, so kann der Kunde durch
unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Betrifft die Preisanpassung nur einen Teil der Lieferung, so ist der Rücktritt vom Vertrag nur hinsichtlich dieses Teils zulässig.
III. Lieferung
1. Liefertristen und -termine sind unverbindlich, soweit sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Bei Überschreitung - auch einer als verbindlich bezeichneten - Frist hat der Besteller/Käufer eine
angemessene Frist ausschließlich schriftlich zu setzen, wobei als angemessen für
die verbindliche Lieferung 20 Kalendertage und für die unverbindliche 30 Kalen-
dertage gelten. Wird bei einer als verbindlich bezeichneten Frist nicht innerhalb
der Nachfrist geliefert, steht dem Besteller/Käufer ein Rücktrittsrecht von diesem
Vertrag zu. Die Rücktrittserklärungen sind ausschließlich schriftlich und gegen Ein-
schreiben/Rückschein zu übersenden.
In allen Fällen des Rücktritts begrenzt sich unsere Schadensersatzpflicht der Höhe
nach auf den Wert der bestellten und nicht gelieferten Ware abzüglich der vom
Besteller/Käufer ohnehin für die Ersatzbeschaffung der Ware aufgewendeten
Beträge, die der Besteller/Käufer durch Originalurkunden nachzuweisen hat.
2. Teillieferungen sind nach unserer Wahl zulässig. Hierdurch entstehende Mehrfrachtkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers/Käufers.
IV. Zahlung
1. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, es sind besondere Zahlungstermine schriftlich vereinbart.
2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum darf ein Skonto von
2% des Zahlungsbetrages vorgenommen werden, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Geldeingang auf unserem Geschäftskonto ankommt.
3. Der Besteller/Käufer kommt auch ohne Mahnung ab dem 30. Kalendertag des Ausstellungsdatums der Rechnung in Verzug, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Ab dem 30. Tag werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Bundesbankbasiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p. a. berechnet. Zusätzlich
wird pro Zahlungserinnerung und Mahnung ein Unkostenaufwand von 10,00 €
berechnet. Soweit der Besteller/Käufer Privatperson ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Verzugsschaden (§ 284 ff. BGB).
4. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen
kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu
mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen.nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an
der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. Wir sind berechtigt, in den
genannten Fällen den Betrieb des Bestellers zu betreten, die gelieferte Ware weg-
zunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstehender Kosten bestmöglich zu verwerten.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns
bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers
sind nicht statthaft.
V. Eigentumsvorbhalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künf
tig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später ab
geschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeich
nete Forderungen geleistet werden.
2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware jederzeit widerruflich
im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherheit aller Ansprüche nach
Ziffer 1. Der Besteller ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt
und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Ein
ziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt.
3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung über
eignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch
Dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
VI. Mängelrüge und Sachmängelhaftung
1. Die von uns gelieferte Ware ist, auch wenn Muster übersandt worden sind, un
verzüglich nach Eintreffen bei dem Kunden sorgfältig zu untersuchen.
Sie gilt
als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von 5 Arbeitsagen nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingegangen ist.
2. Bei Mängeln oder Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware kann
der Kunde nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Stattdessen können wir ihn auch auf eine Herabsetzung des Kaufpreises verweisen, es sei denn, dass die gelieferten Gegen-
stände für den Kunden nicht brauchbar sind. Im Falle des Fehlschlagens der
Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabset-
zung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. In jedem
Fall ist die Sachmängelhaftung auch im Falle des Rücktritts vom Vertrag auf den
Wert der bestellten und gelieferten Ware begrenzt abzüglich der vom Besteller/Käufer für die Ersatzbeschaffung ohnehin aufzuwendenden Preise und Kosten.
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
4. Für Maschinen aller Art gelten im Übrigen zusätzlich die Verkaufs- und Lie
ferbedingungen der jeweiligen Hersteller. Soweit die Lieferung über entsprechende Einkaufsverbände und Fachvereinigungen wie des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e. V. (V.D.W.) erfolgen, gelten deren Verkaufs- und
Lieferbedingungen ergänzend.
Auf schriftliche Anforderung des Bestellers/Käufers werden diese vorgenannten zusätzlich als verbindlich vereinbarten Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgehändigt.
Dabei gilt folgende Rangfolge:
- unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht dieselben des Herstellers
eine für uns günstigere Regelung enthalten
- die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Herstellers
- die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Facheinkaufsverbände und Fachvereinigungen.
5. Soweit die gelieferte Ware mängelbehaftet ist, hat der Käufer auf seihe Kosten die
Waren uns ordnungsgemäß zur Verfügung zu stellen. Bei unfreien Rücksendungen
wird nach unserer Wahl die Annahme auf Kosten des Bestellers/Käufers oder die
Rücksendung an den Besteller/Käufer veranlasst.
6. Soweit es sich bei dem Kaufgegenstand um Import-Maschinen handelt, stel-
len Abweichungen vom deutschen Qualitätsstandard, Sicherheitsstandard
und vom gewohnten deutschen Handling, keinen Mangel und kein Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Sinne der Sachmängelhaflung nach BGB dar.
Außerdem ist eine Wandlung und Rücknahme von Importmaschinen ausdrücklich
ausgeschlossen, da Importmaschinen nur durch ausdrückliche Bestellung des Be-
stellers/Käufers eingekauft und geliefert werden.
Sofern Schäden an Importmaschinen auftreten, sind wir bei der Durchsetzung
etwaiger Ansprüche gegenüber dem Importeur bzw. dem Auslandshersteller des
Produktes behilflich, ohne jedoch selbst Haftung und kostenmäßige Beteiligung zu
übernehmen und zuzusichern.
VII. Schadenersatz
1. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller/Käufer steht uns im Falle der
Nichtabnahme des Kaufgegenstandes nach angemessener Fristsetzung zur Abnahme ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises zu, es sei denn, der Besteller/Käufer weist schriftlich nach, dass
uns ein geringerer, oder wir weisen nach, dass uns ein höherer Schaden tatsächlich entstanden ist.
2. Darüber hinaus stehen uns im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller/Käufer alle weiteren gesetzlichen Rechte zu.
VIII. Gerichtsstandvereinbarung
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für Ilmenau zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
IX. Allgemeine Hinweise
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig
sein, so sollen gleichwohl die übrigen Bestimmungen Gültigkeit behalten. Soweit rechtsunwirksame und unrichtige Bestimmungen vorhanden sind, sollen diese an das tatsächlich Gewollte angepasst werden. Ist eine Anpassung nicht möglich, gelten die
gesetzlichen Regelungen.